Investition in die Zukunft
Zukunftsversicherung (auch Ausbildungsversicherung, früher: z.B. für Mädchen Aussteuerversicherung)
Die meisten Kinder beenden heutzutage - und daran wird sich wahrscheinlich auch in Zukunft nicht viel ändern - ihre schulische Ausbildung zwischen dem 18. und 20. Lebensjahr. Wenn es eben möglich ist, sollte man den Kindern bzw. unseren Enkelkindern neben der Bildungsgrundlage auch eine finanzielle Grundlage für den Start ins Leben ermöglichen, der ja ein Start ins Erwachsenenleben ist und daher von besonderen Bedürfnissen und Voraussetzungen geprägt ist:
- Ein Studium ist leider nicht nur eine Frage des geistigen Potentials, sondern auch der finanziellen Möglichkeiten (nicht nur durch Studiengebühren: Ein Studium kostet heute mindestens 20.000 €).
- Vielleicht denkt der Eine oder Andere auch dann schon an die Gründung einer kleinen Existenz.
- Oder es steht einfach nur der Wunsch nach einem eigenen Hausstand im Vordergrund oder nach einem eigenen Auto oder, oder ...
- Angesichts der gewiss zunehmenden Notwendigkeit, mit Eigeninitiative für das Alter vorzusorgen, ist mancher auch diesbezüglich für eine Starthilfe und Grundlage dankbar.
Für alle diese und andere Wünsche bietet sich eine alte und wieder moderne Form der Vorsorge an, die Lebensversicherung als Zukunftsversicherung.
Folgende Vorteile machen diese Zukunftssicherung unserer Enkelkinder interessant:
- Der Start ins Leben wird auf eine sichere Basis gestellt, auch dann, wenn der Beitragszahler (z.B. der Opa) sterben sollte.
- Die wirtschaftliche Entwicklung und damit die Entwicklung des Preisniveaus können berücksichtigt werden durch die Art der Geldanlage (z.B. Fonds) oder/und eine automatische Anpassung der Beiträge und damit der Versicherungshöhe.
- Eine Versteuerung der Ertragsanteile bei der Auszahlung fällt in der Regel nicht ins Gewicht, da die Nutznießer (unsere Enkel) zu dem Zeitpunkt noch gar kein oder nur ein geringes Einkommen beziehen werden, also auch noch keine Einkommenssteuer bezahlen.
- Die Versicherung muss nach Ablauf nicht ausgezahlt werden, sondern kann als Basis für eine zukünftige Rentenversicherung benutzt werden
- Ihr seid an die Eintragung eines Begünstigten (Euer Enkelkind) nicht gebunden. Die könnt Ihr jederzeit ändern oder auch später vornehmen oder Ihr könnt darauf ganz verzichten und die Auszahlung selbst in Anspruch nehmen. (Man weiß ja nie, wie sich ein Kind mal entwickelt).